Energieeffizienz Beratungsstelle
Wir helfen dir, Energie klug einzusetzen
Energie ist kostbar, und eine Ressource, mit der wir achtsam umgehen sollten. Deshalb gibt es unsere Energieeffizienz‑Beratungsstelle. Sie zeigt, wo sich Strom und Gas sinnvoll nutzen lassen und wo unnötiger Verbrauch entsteht.
Die Beratungsstelle arbeitet nach § 10 Abs 5 des Bundes‑Energieeffizienzgesetzes und unterstützt dich bei Fragen der Energieeffizienz, Verbrauch, Energiekosten und Energiearmut.
Wir informieren dich hier über deine Möglichkeiten rund ums Energiesparen.
Für die eigentliche Energieberatung sorgt die Salzburg AG. Einfach, verständlich und auf deinen Alltag abgestimmt.
Was dich dort erwartet:
– Tipps zum Energiesparen im Haushalt
– Einschätzung deines Energieverbrauchs
– Unterstützung bei Fragen zu Effizienz und Geräten
– Beratung online oder telefonisch

Energiespartipps
Wenn du weitere Ideen zum Energiesparen suchst:
Das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation & Technologie stellt viele einfache Tipps bereit, die sofort Wirkung zeigen können. Eine gute Gelegenheit, kleine Gewohnheiten zu ändern. Ruhig und Schritt für Schritt.
Recht auf Grundversorgung
Sie haben das Recht, sich gegenüber jedem Lieferanten, der an Ihrer Adresse Strom an Haushaltskunden liefert, auf die Grundversorgung zu berufen (§ 77 ElWOG 2010).
Wann kann die Grundversorgung relevant sein?
Die Grundversorgung ist zum Beispiel relevant bei Zahlungsschwierigkeiten, wenn die Abschaltung der Anlage droht oder die Anlage bereits abgeschaltet wurde und wenn Sie Schwierigkeiten haben, einen Lieferanten zu finden, der bereit ist, einen Vertrag über die Belieferung mit Strom mit Ihnen abzuschließen.
Wenn Sie einem Stromlieferanten mitteilen, dass Sie sich auf die Grundversorgung berufen, besteht für diesen eine Pflicht zur Grundversorgung. Sie werden dann zum Grundversorgungs-Tarif dieses Lieferanten beliefert. Wenn Sie sich gegenüber einem Lieferanten auf die Grundversorgung berufen, ist auch Ihr Netzbetreiber dazu verpflichtet, seine Dienstleistungen zu erbringen und damit Ihre Belieferung mit Strom zu ermöglichen.
Allgemeiner Tarif
Als allgemeiner Tarif zur Grundversorgung wird grundsätzlich der Tarif Komfort Plus herangezogen. Informationen zu diesem Tarif finden Sie in der Kategorie Downloads.