24.10.2022
„Strompreisbremse“ für Haushalte
Die „Strompreisbremse“ ist eine staatliche Förderung der Bundesregierung, die Haushalte als Zuschuss erhalten.
Dabei wird ein Stromgrundverbrauch von 2.900 kWh je nach Strompreis, zwischen 10 Cent pro kWh und maximal 30 Cent pro kWh vom Staat gefördert. Der darüber hinausgehende Verbrauch soll wieder marktüblich abgerechnet werden.
Der Zuschuss muss nicht beantragt werden und wird automatisch auf der Abrechnung abgezogen.