30.12.2024
Information zur CO2 Bepreisung
Gas für Privat- und Gewerbekunden von MyElectric

Ab 2025 erfolgt die Verrechnung der CO2-Bepreisung nunmehr nicht durch den Netzbetreiber, sondern durch den Energielieferanten gemäß des Nationalen Emissionszertifikatehandelsgesetzes 2022 (NEHG 2022). 

Die Verrechnung der CO2-Bepreisung wird ab 01. Jänner 2025 nicht durch den Gas-Netzbetreiber, sondern durch den Gas-Energielieferanten eingehoben. Für Kundinnen und Kunden ändert sich dadurch grundsätzlich nichts. Die CO2-Bepreisung wandert lediglich von der Gas-Netzrechnung des Netzbetreibers in die Gas-Energierechnung des Versorgers.

 

Was ist die Co2 Bepreisung?

Die CO2-Bepreisung ist eine gesetzlich festgelegte Abgabe auf das klimaschädliche Gas Kohlendioxid (CO2). CO2 entsteht, wenn fossile Brennstoffe, wie z. B. Benzin oder Erdgas verbrannt werden.

Wer bestimmt die Höhe der Abgabe?

Die Höhe der Abgabe wird von der Bundesregierung festgelegt.

Wer erhält die Abgabe?

Der Gaslieferant fordert die Abgabe über die Jahresabrechnung ein und führt sie dann an das Finanzamt ab.

Wer verrechnet die Abgabe?

Noch bis zum 31. Dezember 2024 heben die Gasnetzbetreiber die CO2-Abgabe ein, ab 1. Jänner 2025 dann alle Erdgaslieferanten.

 

Stand: Dezember 2024

Sie verwenden einen veralteten Browser.
Sie verwenden einen inkompatiblen Browser.

Moderne Browser sind:

Firefox

Mozilla Firefox

Chrome

Google Chrome

Sie verwenden einen veralteten Browser.
Sie verwenden einen inkompatiblen Browser.

Moderne Browser sind:

Firefox

Mozilla Firefox

Chrome

Google Chrome