17.06.2024
Strompreisbremse bis Jahresende 2024 verlängert, aber ab Juli gekürzter Zuschuss

Der Stromkostenzuschuss oder auch „Strompreisbremse“ genannt, wurde verlängert und gilt nun bis Ende Dezember 2024. Allerdings wird die Höhe der Strompreisbremse ab Juli gekürzt.

Ab Juli 2024 sinkt die staatliche Förderung von maximal 30 Cent auf maximal 15 Cent pro Kilowattstunde Strom. Der maximal geförderte jährliche Verbrauch bleibt bei 2.900kWh Strom. Der Stromkostenzuschuss wird automatisch auf der Abrechnung abgezogen.

Mit der neuen Regelung bedeutet das bei einem
Arbeitspreis von 25 Cent pro kWh netto, beträgt der Zuschuss 15 Cent netto.
Bei einem Arbeitspreis von 30 Cent pro kWh netto, beträgt der Zuschuss ebenfalls 15 Cent netto.

Hinweis: Zu Ihrem Nettopreis kommen noch 20 Prozent Umsatzsteuer dazu, welche jedoch vom Gesamt-Arbeitspreis berechnet wird!

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