MyElectric ist Ihr österreichischer Energieversorger für Privat- und Businesskunden. Ob Strom, Gas oder eine Kombination aus beidem — wir beraten Sie bei der Neuanmeldung oder beim Anbieterwechsel und finden das beste Angebot für Ihren Bedarf. Im persönlichen Gespräch oder Online. Ganz einfach und unkompliziert.
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Unsere zufriedenen Kunden
Informationen zu Förderungen
Die österreichische Bundesregierung hat als Zuschuss zu den steigenden Energiekosten einen Energiekostenausgleich von € 150,- in Form eines Gutscheins beschlossen. Dieser Gutschein wird österreichweit postalisch an jeden privaten Haushalt mit einem aufrechten Stromlieferungsvertrag versendet. Nachdem der Gutschein eingelöst und vom Bund überprüft wurde, erfolgt die Gutschrift auf Ihrer nächsten Jahres- oder Schlussabrechnung.
Um den Gutschein einlösen zu können, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Hauptwohnsitz in Österreich (Zeitraum 15. März bis 30. Juni 2022)
- Zahlungsverpflichtung aus Stromlieferungsvertrag
- Einkommensgrenze von 55.000 Euro brutto/Jahr (bei Einpersonenhaushalte) und 110.000 Euro brutto/Jahr (bei Mehrpersonenhaushalte)
Eine Übertragung an eine andere Adresse ist nicht möglich, da der Gutschein an die Adresse des Hauptwohnsitzes gebunden ist.
An dieser Adresse muss man Vertragspartner des Stromlieferanten sein. Für den Nebenwohnsitz gibt es keinen Gutschein.
- Ergänzen bzw. überprüfen Sie bitte Ihre persönlichen Daten auf Ihrem Gutschein.
- Geben Sie Ihre Zählpunktbezeichnung an. Diesen finden Sie auf der Rechnung oder dem Stromliefervertrag.
- Lösen Sie den Gutschein bis spätestens 31. März 2023 online unter https://www.energiekostenausgleich.gv.at/ oder postalisch via Rücksendung ein.
Nach diesem Datum können keine Gutscheine mehr entgegengenommen werden.
Der Gutschein kann NICHT bei Ihrem Netzbetreiber oder Lieferanten eingelöst werden.
Nach dem Einlösen beim Bund wird der Gutschein automatisch von uns bei der nächsten Jahres- bzw. Schlussabrechnung berücksichtigt. Sollten Sie Ihre Jahres- bzw. Schlussabrechnung bereits erhalten haben, gilt die Gutschrift einfach bei der nächsten Abrechnung. Bitte beachten Sie, dass die Übermittlung der Daten seitens des Bundes frühestens Ende Mai erfolgt.
Für weitere Informationen besuchen Sie bitte direkt www.oesterreich.gv.at/energiekostenausgleich oder wählen Sie die eigens von der Bundesregierung eingerichtete Energieausgleich-Hotline: 050 233 798
Die Zählpunktnummer beginnt mit „AT00″ gefolgt von einer 31-stelligen Nummer. Ihre Zählpunktnummer finden Sie auf Ihrer Stromrechnung.
Gerne können Sie untenstehendes Zählpunkt-Anfrageformular verwenden.
Der Strompreis wird durch die „Strompreisbremse“ für einen Grundverbrauch* von 2.900 kWh unterstützt. Der darüber hinausgehende Verbrauch wird marktüblich abgerechnet. Je nach Strompreis beträgt der Zuschuss zwischen 10 Cent pro kWh und maximal 30 Cent pro kWh.
*Der Grundverbrauch von 2.900 kWh entspricht laut Regierung in etwa 80 Prozent des durchschnittlichen Stromverbrauchs in österreichischen Haushalten.
Die Unterstützung bezieht sich auf den sogenannten Tagstrom. Unterstützt werden Privathaushalte mit Zählpunkten mit Haushaltslastprofil (H0, HA, HF). Der Zuschuss gilt nicht für Nachtstromanlagen.
Heizkosten werden durch die Strompreisbremse nicht unterstützt. Die Bundesregierung hat aber angekündigt, darüber in einem nächsten Schritt zu entscheiden.
Grundsätzlich ja. Allerdings hat das Land Niederösterreich bereits einen eigenen Strompreisdeckel, wodurch die Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher doppelt profitieren.
Die Strompreisbremse ist eine staatliche Förderung und gilt ab dem 01. Dezember 2022 bis zum 30. Juni 2024 für Haushalte.
Je nach Strompreis beträgt der Zuschuss für maximal 2.900 kWh*, zwischen 10 Cent pro kWh und maximal 30 Cent pro kWh. Das bedeutet:
Haushalte, mit einem Strompreis von 30 Cent pro kWh, erhalten für 2.900 kWh einen Zuschuss von 20 Cent pro kWh.
Haushalte, mit einem Strompreis von 40 Cent pro kWh, erhalten für 2.900 kWh einen Zuschuss von 30 Cent pro kWh.
*Der darüber hinausgehende Verbrauch wird marktüblich abgerechnet.
Die Abrechnung passiert ganz automatisch. Sie müssen hier nichts weiter unternehmen.
Das Land Niederösterreich unterstützt im Rahmen des blau-gelben Strompreisrabattes Haushalte in NÖ mit Auszahlung einer Stromkostenförderung. Die Förderhöhe orientiert sich dabei an österreichweit durchschnittlichen Stromverbräuchen, welche von der E-Control ermittelt wurden. Der blau-gelbe Strompreisrabatt wird je Haushalt gewährt und ist abhängig von der Anzahl der Hauptwohnsitz gemeldeten Personen (Ausnahme, Härtefälle).
Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die am 01. Juli 2022 ihren Hauptwohnsitz in Niederösterreich hatten oder nach dem 01. Juli 2022 ihren Haushalt mit Hauptwohnsitz in Niederösterreich gegründet haben und zum Zeitpunkt der Antragstellung für ihren Hauptwohnsitz aus einem Stromlieferungsvertrag mit einem Energieversorgungsunternehmen zahlungspflichtig waren bzw. die Stromkosten für den eigenen fördergegenständlichen Haushalt zu tragen haben.
Unter nachfolgendem Link zum Online-Ratgeber der NÖ Landesregierung können Sie abklären,
ob Sie für den blau-gelben Strompreisrabatt antragsberechtigt sind. https://ratgeber.noel.gv.at/strompreisrabatt/
Die Höhe des blau-gelben Strompreisrabatts beträgt für einen
-
1 Personenhaushalt: insgesamt € 169,58
- 2 Personenhaushalt: insgesamt € 272,36
- 3 Personenhaushalt: insgesamt € 374,44
- 4 Personenhaushalt: insgesamt € 415,80
- 5 Personenhaushalt: insgesamt € 457,07
- für jede weitere Person im Haushalt zusätzlich € 41,27
Für MyElectric Kunden mit einem Hauptwohnsitz in Niederösterreich ist der Antrag direkt beim Land NÖ zu stellen. Die Antragstellung ist online durchzuführen. Die Antragsstellung beim Land NÖ ist bis zum 30.09.2023 möglich. Mit folgendem Link gelangen Sie zum Antrag für Ihren Strompreisrabatt!
Das Land NÖ zahlt nach Überprüfung und Gewährung den blau-gelben Strompreisrabatt in gleichmäßigen Teilbeträgen ab Oktober 2022 bis September 2023 auf das im Antrag angeführte Bankkonto aus.
Die Anzahl und Höhe der ausbezahlten oder gutgeschriebenen Teilbeträge richtet sich nach dem Datum der Antragstellung.
Unterstützung für die Online-Antragstellung erhalten Sie bei Ihrem Gemeindeamt oder unter der Hotline 02742 / 9005 15600.