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MyElectric ist Ihr österreichischer Energieversorger für Privat- und Businesskunden. Ob Strom, Gas oder eine Kombination aus beidem — wir beraten Sie bei der Neuanmeldung oder beim Anbieterwechsel und finden das beste Angebot für Ihren Bedarf. Im persönlichen Gespräch oder Online. Ganz einfach und unkompliziert.

Photovoltaik

Goldene Energie

Nutzen Sie die natürliche Kraft der Sonne für Ihr Unternehmen oder Privat. Photovoltaik ermöglicht es Ihnen, selbst zum Stromproduzenten zu werden und große Mengen des Eigenbedarfs zu decken. Autark, nachhaltig, kosteneffizient. Bei uns bekommen Sie ein massgeschneidertes Produkt, abgestimmt auf Ihre Wünsche und Bedürfnisse.

Grün und günstig

Strom

Unsere Philosophie: Heute an morgen denken. Darum kommt unser Strom rein aus erneuerbaren Energiequellen. Sauber, nachhaltig, zeitgemäß, das ist Energieverbrauch nach unserem Geschmack. Wechseln Sie noch heute — und das mit gutem Gewissen und zu den besten Konditionen.

Bestens versorgt

Gas

Gas ist in Kombination mit einem modernen Heizsystem ein preiswerter Energieträger. Jetzt wechseln, sparen und sorglos genießen, mit den Gastarifen von MyElectric.

Unsere zufriedenen Kunden

MyElectric steht für Service auf ganzer Linie, günstige Angebote und verlässliche Betreuung. Das zeigen unsere zufriedenen Kunden — seit mehr als 16 Jahren.
dm für MyElectric

dm drogerie markt GmbH

Thomas Köck
Geschäftsführer Expansion
"2010 haben wir uns aus ökologischen Gründen entschieden, all unsere Filialen und Studios sowie das Verteilzentrum und die Zentrale mit zertifiziertem Strom aus Wasserkraft zu versorgen. Bei 384 Filialen ist uns eine reibungslose und zügige Umsetzung sehr wichtig. MyElectric erfüllt diesen Anspruch und beweist uns mit kompetenten Ansprechpartnern, dass wir uns für einen zuverlässigen Anbieter entschieden haben."

McDonald’s Österreich

„Die Möglichkeit der strategischen Beschaffung war für uns ein wichtiger Punkt, ebenso die problemlose Versorgung aller Standorte. Wie schätzen die Flexibilität und Beständigkeit, die uns MyElectric entgegenbringt."

Autogrill Austria AG

Mag. (FH) Martin Ugrinovits
Director of Finance and Administration
"Eine professionelle Beratung bis hin zu umweltfreundlichen Lösungen, eine unkomplizierte Zusammenarbeit und eine schnelle Abwicklung haben uns gezeigt, dass MyElectric der richtige Partner für Autogrill Austria AG ist.”

Informationen zu Förderungen

Sie haben Fragen zu
Energiekostenausgleich
Strompreisbremse
blau-gelber Strompreisrabatt
Was ist der Energiekostenausgleich?

Die österreichische Bundesregierung hat als Zuschuss zu den steigenden Energiekosten einen Energiekostenausgleich von € 150,- in Form eines Gutscheins beschlossen. Dieser Gutschein wird  österreichweit postalisch an jeden privaten Haushalt mit einem aufrechten Stromlieferungsvertrag versendet. Nachdem der Gutschein eingelöst und vom Bund überprüft wurde, erfolgt die Gutschrift auf Ihrer nächsten Jahres- oder Schlussabrechnung.

Wer hat Anspruch auf den Gutschein?

Um den Gutschein einlösen zu können, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Hauptwohnsitz in Österreich (Zeitraum 15. März bis 30. Juni 2022)
  • Zahlungsverpflichtung aus Stromlieferungsvertrag
  • Einkommensgrenze von 55.000 Euro brutto/Jahr (bei Einpersonenhaushalte) und 110.000 Euro brutto/Jahr (bei Mehrpersonenhaushalte)

Eine Übertragung an eine andere Adresse ist nicht möglich, da der Gutschein an die Adresse des Hauptwohnsitzes gebunden ist.
An dieser Adresse muss man Vertragspartner des Stromlieferanten sein. Für den Nebenwohnsitz gibt es keinen Gutschein.

Wie kann ich den Gutschein einlösen?
  • Ergänzen bzw. überprüfen Sie bitte Ihre persönlichen Daten auf Ihrem Gutschein.
  • Geben Sie Ihre Zählpunktbezeichnung an. Diesen finden Sie auf der Rechnung oder dem Stromliefervertrag.
  • Lösen Sie den Gutschein bis spätestens 31. März 2023 online unter https://www.energiekostenausgleich.gv.at/ oder postalisch via Rücksendung ein.
    Nach diesem Datum können keine Gutscheine mehr entgegengenommen werden.

Der Gutschein kann NICHT bei Ihrem Netzbetreiber oder Lieferanten eingelöst werden.

Wann wird der Betrag von meiner Stromrechnung abgezogen?

Nach dem Einlösen beim Bund wird der Gutschein automatisch von uns bei der nächsten Jahres- bzw. Schlussabrechnung berücksichtigt. Sollten Sie Ihre Jahres- bzw. Schlussabrechnung bereits erhalten haben, gilt die Gutschrift einfach bei der nächsten Abrechnung. Bitte beachten Sie, dass die Übermittlung der Daten seitens des Bundes frühestens Ende Mai erfolgt. 

An wen kann ich mich bei Fragen wenden?

Für weitere Informationen besuchen Sie bitte direkt www.oesterreich.gv.at/energiekostenausgleich oder wählen Sie die eigens von der Bundesregierung eingerichtete Energieausgleich-Hotline: 050 233 798

Wo finde ich meinen Stromzählpunkt?

Die Zählpunktnummer beginnt mit „AT00″ gefolgt von einer 31-stelligen Nummer. Ihre Zählpunktnummer finden Sie auf Ihrer Stromrechnung.
Gerne können Sie untenstehendes Zählpunkt-Anfrageformular verwenden.

Wie funktioniert die „Strompreisbremse“?

Der Strompreis wird durch die „Strompreisbremse“ für einen Grundverbrauch* von 2.900 kWh unterstützt. Der darüber hinausgehende Verbrauch wird marktüblich abgerechnet. Je nach Strompreis beträgt der Zuschuss zwischen 10 Cent pro kWh und maximal 30 Cent pro kWh.

*Der Grundverbrauch von 2.900 kWh entspricht laut Regierung in etwa 80 Prozent des durchschnittlichen Stromverbrauchs in österreichischen Haushalten.

 

 

Ist die Strompreisbremse für mich gültig?

Die Unterstützung bezieht sich auf den sogenannten Tagstrom. Unterstützt werden Privathaushalte mit Zählpunkten mit Haushaltslastprofil (H0, HA, HF). Der Zuschuss gilt nicht für Nachtstromanlagen.

Gibt es eine Strompreisbremse für Heizkosten?

Heizkosten werden durch die Strompreisbremse nicht unterstützt. Die Bundesregierung hat aber angekündigt, darüber in einem nächsten Schritt zu entscheiden.

Ist der Strompreisdeckel in allen Bundesländern gleich?

Grundsätzlich ja. Allerdings hat das Land Niederösterreich bereits einen eigenen Strompreisdeckel, wodurch die Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher doppelt profitieren.

Was ist die "Strompreisbremse"?

Die Strompreisbremse ist eine staatliche Förderung und gilt ab dem 01. Dezember 2022 bis zum 30. Juni 2024 für Haushalte.

Wieviel beträgt der Zuschuss vom Staat?

Je nach Strompreis beträgt der Zuschuss für maximal 2.900 kWh*, zwischen 10 Cent pro kWh und maximal 30 Cent pro kWh. Das bedeutet:

Haushalte, mit einem Strompreis von 30 Cent pro kWh, erhalten für 2.900 kWh einen Zuschuss von 20 Cent pro kWh.
Haushalte, mit einem Strompreis von 40 Cent pro kWh, erhalten für 2.900 kWh einen Zuschuss von  30 Cent pro kWh.

*Der darüber hinausgehende Verbrauch wird marktüblich abgerechnet.

 

Wie erfolgt die Abrechnung?

Die Abrechnung passiert ganz automatisch. Sie müssen hier nichts weiter unternehmen.

Was ist der blau-gelbe Strompreisrabatt?

Das Land Niederösterreich unterstützt im Rahmen des blau-gelben Strompreisrabattes Haushalte in NÖ mit Auszahlung einer Stromkostenförderung. Die Förderhöhe orientiert sich dabei an österreichweit durchschnittlichen Stromverbräuchen, welche von der E-Control ermittelt wurden. Der blau-gelbe Strompreisrabatt wird je Haushalt gewährt und ist abhängig von der Anzahl der Hauptwohnsitz gemeldeten Personen (Ausnahme, Härtefälle).

Wer hat Anspruch auf den Strompreisrabatt NÖ?

Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die am 01. Juli 2022 ihren Hauptwohnsitz in Niederösterreich hatten oder nach dem 01. Juli 2022 ihren Haushalt mit Hauptwohnsitz in Niederösterreich gegründet haben und zum Zeitpunkt der Antragstellung für ihren Hauptwohnsitz aus einem Stromlieferungsvertrag mit einem Energieversorgungsunternehmen zahlungspflichtig waren bzw.  die Stromkosten für den eigenen fördergegenständlichen Haushalt zu tragen haben.

Unter nachfolgendem Link zum Online-Ratgeber der NÖ Landesregierung können Sie abklären,
ob Sie für den blau-gelben Strompreisrabatt antragsberechtigt sind. https://ratgeber.noel.gv.at/strompreisrabatt/

Wie hoch ist die Förderung?

Die Höhe des blau-gelben Strompreisrabatts beträgt für einen

  • 1 Personenhaushalt: insgesamt € 169,58
  • 2 Personenhaushalt: insgesamt € 272,36
  • 3 Personenhaushalt: insgesamt € 374,44
  • 4 Personenhaushalt: insgesamt € 415,80
  • 5 Personenhaushalt: insgesamt € 457,07
  • für jede weitere Person im Haushalt zusätzlich € 41,27
Wie beantrage ich den NÖ Strompreisrabatt?

Für MyElectric Kunden mit einem Hauptwohnsitz in Niederösterreich ist der Antrag direkt beim Land NÖ zu stellen. Die Antragstellung ist online durchzuführen. Die Antragsstellung beim Land NÖ ist bis zum 30.09.2023 möglich. Mit folgendem Link gelangen Sie zum Antrag für Ihren Strompreisrabatt!

 

Wie erfolgt die Auszahlung des NÖ Strompreisrabatt?

Das Land NÖ zahlt nach Überprüfung und Gewährung den blau-gelben Strompreisrabatt in gleichmäßigen Teilbeträgen ab Oktober 2022 bis September 2023 auf das im Antrag angeführte Bankkonto aus.

Die Anzahl und Höhe der ausbezahlten oder gutgeschriebenen Teilbeträge richtet sich nach dem Datum der Antragstellung.

An wen kann ich mich bei Fragen wenden?

Unterstützung für die Online-Antragstellung erhalten Sie bei Ihrem Gemeindeamt oder unter der Hotline 02742 / 9005 15600.

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